Quickr

Nutzungsbedingungen

Version 2.3 · gültig ab 15.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Quickr (nachfolgend „Plattform“), betrieben von der eMediax UG (haftungsbeschränkt), Zeystraße 8, 55120 Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 47981 (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich der Kunde im Sinne von § 2 Abs. 1. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Wer die Registrierung für einen Kunden vornimmt, versichert, dass er Unternehmer ist oder für einen Unternehmer handelt und zu dessen Vertretung berechtigt ist.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail oder Funktion in der Plattform), soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2 Begriffe

(1) Kunde ist der Telekommunikations-Fachhändler oder das sonstige Unternehmen, für das ein Shop-Konto in der Plattform geführt wird. Der Kunde ist Vertragspartner, Lizenznehmer und datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen Kundendaten.

(2) Benutzer sind die natürlichen Personen, die der Kunde zur Nutzung der Plattform berechtigt (Inhaber, Mitarbeiter). Benutzer werden nicht Vertragspartner des Anbieters. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer diese Nutzungsbedingungen einhalten, und hat ihr Verhalten wie eigenes zu vertreten.

(3) Lizenz ist der vom Kunden gebuchte, entgeltliche Leistungsumfang (Paket, Anzahl der Benutzerzugänge, gleichzeitige Anmeldungen, freigeschaltete Netze, Kundenarten und Zusatzmodule).

(4) Demo-Modus ist der eingeschränkte, unentgeltliche Funktionsumfang nach § 5.

(5) Abrechnungszeitraum ist der bei der Buchung gewählte Zeitraum (monatlich oder jährlich).

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Zugänge

(1) Die Registrierung eines Shop-Kontos ist kostenlos. Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt der Nutzungsvertrag über den Demo-Modus zustande. Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen und innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung widerrufen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung und bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Der Firmenname ist Pflichtangabe bei der Registrierung, die Anschrift spätestens bei der Buchung einer Lizenz.

(3) Der Kunde richtet Benutzerzugänge für seine Benutzer über die Einladungsfunktion ein. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch von Zugangsdaten vermutet. Der Kunde hat Handlungen, die unter seinen Zugängen vorgenommen werden, wie eigene zu vertreten, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(4) Der Anbieter behandelt E-Mail-Adresse und Name eines eingeladenen Benutzers als vom Kunden übermittelte Daten und informiert den Benutzer bei Annahme der Einladung durch die Datenschutzerklärung (Art. 13 und 14 DSGVO).

§ 4 Leistungen, Verfügbarkeit, Weiterentwicklung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als webbasierten Dienst zur Erstellung von Angeboten und zur Berechnung von Preisen, Provisionen und Margen im Telekommunikations-Fachhandel zur Verfügung. Der jeweils nutzbare Funktionsumfang richtet sich nach der gebuchten Lizenz; ohne Lizenz steht der Demo-Modus zur Verfügung.

(2) Die buchbaren Lizenzen, Zusatzmodule, ihr Umfang und die geltenden Entgelte werden dem Kunden vor der Buchung in der Plattform angezeigt. Sie sind Teil der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Übergabepunkt der Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

(4) Die Plattform steht grundsätzlich rund um die Uhr bereit. Kernzeit ist Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage. Innerhalb der Kernzeit schuldet der Anbieter eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt mit dem Überwachungssystem des Anbieters. Verfügbar ist die Plattform, wenn Anmeldung und Angebotserstellung am Übergabepunkt möglich sind. Die Kernzeit betrifft allein die Verfügbarkeit der Plattform; Zeiten, in denen Support erreichbar ist, legt sie nicht fest (Absatz 9).

(5) Außerhalb der Kernzeit stellt der Anbieter die Plattform ohne Verfügbarkeitszusage bereit. Wartungsarbeiten führt der Anbieter in der Regel außerhalb der Kernzeit durch.

(6) Nicht als Ausfall gelten:

  1. Zeiten angekündigter Wartungsarbeiten innerhalb der Kernzeit; die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorher in der Plattform oder per E-Mail;
  2. Störungen des Internets außerhalb des Übergabepunkts;
  3. vom Kunden verursachte Störungen;
  4. höhere Gewalt und Angriffe Dritter, gegen die der Anbieter angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat;
  5. sonstige Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(7) Wird die zugesagte Verfügbarkeit in einem Monat unterschritten, mindert sich das Entgelt für diesen Monat nach den gesetzlichen Vorschriften.

(8) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Er kann Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vertragliche Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Die Abkündigung wesentlicher Funktionen oder Zusatzmodule kündigt der Anbieter mindestens drei Monate im Voraus in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall die betroffene Lizenz zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(9) Störungen und Anfragen meldet der Kunde unverzüglich über die Support-Funktion der Plattform. Supportzeiten, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten oder einen benannten Ansprechpartner schuldet der Anbieter nur, wenn der Kunde ein entsprechendes Zusatzmodul gebucht hat; dessen Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung nach Absatz 2.

§ 5 Demo-Modus

(1) Im Demo-Modus kann der Kunde die Plattform unentgeltlich und mit eingeschränktem Funktionsumfang kennenlernen. Die Plattform rechnet dabei mit Beispieldaten, die als solche gekennzeichnet sind und nicht den aktuellen Marktdaten entsprechen. Ergebnisse aus dem Demo-Modus sind nicht für die Verwendung gegenüber Kunden bestimmt. Der Umfang wird in der Plattform angezeigt. Der Anbieter kann den Demo-Modus jederzeit ändern oder einstellen.

(2) Kostenpflichtige Lizenzen bietet der Anbieter an, sobald er sie in der Plattform zur Buchung bereitstellt. Bis dahin steht die Plattform ausschließlich im Demo-Modus zur Verfügung; die Regelungen zu Lizenzen, Entgelten und Zahlung (§§ 7 und 8 sowie § 14) gelten ab diesem Zeitpunkt.

(3) Ein Shop-Konto ohne kostenpflichtige Lizenz, bei dem sich drei Jahre lang kein Benutzer angemeldet hat, kann der Anbieter nach Vorwarnung per E-Mail an den Inhaber mit einer Frist von 30 Tagen schließen und die zugehörigen Daten löschen; Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Pflichten oder bis zum Ablauf der Verjährung aufbewahren muss, bleiben davon unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Rahmen der gebuchten Lizenz für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software, den Datenbanken und den Gestaltungsvorlagen der Plattform, werden nicht eingeräumt.

(2) Die vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte bleiben sein Eigentum. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Anbieter darf Nutzungsdaten der Plattform in anonymisierter, nicht auf den Kunden oder einzelne Benutzer rückführbarer Form zur Verbesserung der Plattform auswerten.

(3) Tarif-, Provisions- und Gerätedaten, die der Anbieter bereitstellt, sind für die Angebotserstellung durch den Kunden bestimmt. Eine systematische Entnahme oder Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nicht gestattet.

§ 7 Entgelte, Rechnungen, Zahlung

(1) Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum.

(2) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde stellt sicher, dass eine gültige Zahlungsart hinterlegt ist. Der Anbieter kann stattdessen die Zahlung per Überweisung gegen Rechnung zulassen; in diesem Fall ist das Entgelt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung trägt der Kunde in Höhe der tatsächlich angefallenen Bankgebühren.

(3) Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu. Rechnungen werden in der Plattform zum Abruf bereitgestellt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt; der Kunde benennt hierfür eine E-Mail-Adresse.

(4) Werden Leistungen während eines laufenden Abrechnungszeitraums hinzugebucht, wird das zusätzliche Entgelt zeitanteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet und sofort fällig.

(5) Werden Leistungen abgewählt oder wird auf eine kleinere Lizenz gewechselt, bleiben die bereits bezahlten Leistungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums nutzbar. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht; die Änderung wirkt sich ab dem folgenden Abrechnungszeitraum auf das Entgelt aus.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 8 Beschränkung bei Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, erinnert der Anbieter ihn in Textform und setzt eine Frist von 14 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Anbieter den Zugang auf den Demo-Modus beschränken.

(2) Die Daten des Kunden bleiben während der Beschränkung erhalten. Nach Ausgleich des offenen Betrags wird der volle Funktionsumfang wiederhergestellt. Die Vergütungspflicht für die laufende Lizenz bleibt während einer berechtigten Beschränkung bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 9 Benutzerzugänge, Sitzungen

(1) Benutzerzugänge sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an weitere Personen und die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen sind nicht gestattet. Für jede Person, die die Plattform nutzt, ist ein eigener Zugang im Rahmen der gebuchten Lizenz erforderlich. Der Kunde kann einen Zugang jederzeit einer anderen Person zuweisen, etwa beim Ausscheiden eines Mitarbeiters.

(2) Die Lizenz kann die Anzahl gleichzeitiger Anmeldungen begrenzen. Ist die Grenze erreicht, kann bei einer weiteren Anmeldung diejenige bestehende Sitzung beendet werden, die am längsten keine Aktivität aufweist, sofern diese Inaktivität mindestens fünf Minuten beträgt. Der Anbieter verarbeitet zu diesem Zweck Anmelde-, Abmelde- und Aktivitätszeitpunkte (siehe Datenschutzerklärung).

(3) Verstößt der Kunde gegen Absatz 1, kann der Anbieter den fehlenden Lizenzumfang für den Zeitraum des Verstoßes nachberechnen und bei wiederholtem Verstoß die Lizenz außerordentlich kündigen.

§ 10 Pflichten des Kunden, Inhalte, Kennzeichen Dritter

(1) Der Kunde nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und erstellt keine Angebote, die gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbsrecht, oder gegen Verträge mit Dritten (insbesondere mit Netzbetreibern und Distributionen) verstoßen.

(2) Der Kunde gestaltet die mit der Plattform erstellten Angebote, E-Mails und Dokumente in eigener Verantwortung. Das gilt insbesondere für die von ihm hinterlegten Logos, Partnerkennzeichen, Signaturen, Farben und sonstigen Gestaltungselemente sowie für die Verwendung von Marken, Namen und Kennzeichen Dritter (insbesondere von Netzbetreibern). Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verwendung dieser Elemente berechtigt ist, etwa aufgrund eines Partner- oder Vertriebsvertrags mit dem jeweiligen Netzbetreiber, und dass Vergleiche mit Angeboten anderer Anbieter den gesetzlichen Anforderungen an vergleichende Werbung (§ 6 UWG) entsprechen.

(3) Die von der Plattform angebotenen Gestaltungsvorlagen, Farbschemata und Textbausteine sind technische Hilfsmittel. Sie befreien den Kunden nicht von der Prüfung nach Absatz 2 und enthalten keine Zusicherung des Anbieters, dass ihre Verwendung gegenüber Dritten zulässig ist.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt ihm, soweit rechtlich zulässig, die Verteidigung und unterstützt ihn dabei in zumutbarem Umfang. Der Anbieter wird keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgeben.

§ 11 Daten des Kunden, Datenschutz, Datenexport

(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Benutzern eingegebenen Daten seiner eigenen Kunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, den der Kunde bei der Registrierung abschließt.

(2) Die Verarbeitung der Konto-, Sitzungs- und Nutzungsdaten der Benutzer sowie der Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden durch den Anbieter in eigener Verantwortung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

(3) Der Anbieter sichert die Daten der Plattform regelmäßig. Der Kunde bleibt für die Prüfung der Berechnungsergebnisse und für die Aufbewahrung eigener Unterlagen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

(4) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende vom Anbieter in einem gängigen, maschinenlesbaren Format erhalten. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Quickr ist ein Rechenwerkzeug. Es ermittelt Verkaufspreise und Margen aus den vom Kunden hinterlegten Provisionen, Boni und Preisen, auf Grundlage der vom Anbieter bereitgestellten Tarifdaten der Netzbetreiber und nach den Rechenregeln des Anbieters. Die Rechenregeln stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung; sie sind Geschäftsgeheimnis des Anbieters und nach § 16 vertraulich zu behandeln.

(1a) Die Tarifdaten der Netzbetreiber (Tarifnamen, Optionen, Auswahlstruktur, Folgekarten- und MagentaEins-Regeln) pflegt der Anbieter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den Veröffentlichungen der Netzbetreiber und kennzeichnet ihren Stand. Der Anbieter wendet den gesetzlichen Regelsatz der Umsatzsteuer an (derzeit 19 %); ermäßigte Steuersätze werden nicht angewendet.

(1b) Die veränderlichen Rechengrößen, nämlich Tarifpreise, Provisionen, Boni, Wertsteuerungsstufen und -schwellen, Tarifwechselgebühren, Gerätepreise, unverbindliche Preisempfehlungen, Margen, Rahmenvertragsrabatte und die Eingaben im Angebot, stellt der Kunde bereit. Der Anbieter prüft sie auf Format und Vollständigkeit, nicht auf sachliche Richtigkeit. Fehlt ein Wert, weist die Plattform das Ergebnis als fehlend aus; sie ersetzt ihn nicht durch eigene Annahmen. Im Demo-Modus zeigt die Plattform Beispielwerte, die als solche gekennzeichnet sind.

(1c) Der Anbieter kann dem Kunden Tarifpreise nach den Veröffentlichungen der Netzbetreiber vorschlagen. Sie werden erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des Kunden, dass er sie geprüft hat, zu dessen Daten. Die Bestätigung wird mit Benutzer, Zeitpunkt und Datenstand protokolliert.

(1d) Berechnete Provisionen und Margen sind eine Vorschau auf Grundlage dieser Daten. Maßgeblich für die tatsächliche Vergütung sind allein die Vereinbarungen des Kunden mit seinem Netzbetreiber oder seiner Distribution. Die Plattform zeigt zu jedem Ergebnis, auf welchen Daten welchen Standes es beruht.

(1e) Der Kunde prüft Berechnungsergebnisse, bevor er sie verbindlich gegenüber seinen Kunden verwendet. Unterlässt er das, muss er sich dies bei einem Schaden als Mitverschulden anrechnen lassen.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Arglist, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Schadensfall auf 2.500 Euro begrenzt, bei höherem Jahresentgelt auf das in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vom Kunden gezahlte Entgelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über den Demo-Modus kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden; § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Kostenpflichtige Lizenzen laufen bis zum Ende des jeweils gebuchten Abrechnungszeitraums und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Der Kunde kann die Lizenz jederzeit in der Plattform kündigen; die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Der Vertragsbeginn und das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums werden in der Plattform angezeigt. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

(3) Der Anbieter kann eine kostenpflichtige Lizenz mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.

(4) Nach Ablauf einer Lizenz steht die Plattform im Demo-Modus zur Verfügung. Die Daten des Kunden bleiben nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 und § 11 Abs. 4 erhalten.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 9 Abs. 1 oder § 10 verstößt oder mit der Zahlung von zwei Abrechnungszeiträumen in Verzug ist.

§ 14 Änderung der Entgelte

(1) Der Anbieter kann die Entgelte für den jeweils folgenden Abrechnungszeitraum ändern. Er kündigt die Änderung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem sie gelten soll, in Textform an; bei monatlicher Abrechnung frühestens zum übernächsten Monatsbeginn nach der Ankündigung, bei jährlicher Abrechnung frühestens zur nächsten Verlängerung.

(2) Der Kunde kann die Lizenz bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht und auf die Folge der Nichtkündigung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt das geänderte Entgelt ab dem angekündigten Abrechnungszeitraum.

(3) Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens weitergegeben; die Absätze 1 und 2 gelten dafür nicht.

§ 15 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, um sie an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Weiterentwicklungen oder an einen geänderten Leistungsumfang anzupassen, sofern die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschiebt.

(2) Der Anbieter stellt die geänderte Fassung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in der Plattform bereit und weist dort auf sie hin. Die geänderte Fassung gilt erst, wenn der Kunde ihr in der Plattform ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Stimmt der Kunde bis zum Wirksamwerden nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums fort, bei Konten ohne kostenpflichtige Lizenz bis zum Wirksamwerden. Danach setzt die Nutzung die Zustimmung voraus. Der Anbieter kann den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen.

§ 16 Vertraulichkeit, Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Dazu zählen auf Seiten des Kunden insbesondere Provisions- und Margendaten sowie Kundendaten, auf Seiten des Anbieters insbesondere die Rechenregeln und die Arbeitsweise der Plattform. Der Kunde macht die Rechenregeln nur den Benutzern seines Shop-Kontos zugänglich, die sie für ihre Arbeit benötigen.

(2) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mainz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Versionshistorie: v2.3 (15.10.2026) aktuell · v2.2 (12.10.2026) · v2.1 (06.10.2026) · v2.0 (08.09.2026) · v1.0 (13.05.2026)
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